


[ RECHTSGEBIETE ]
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Auf welchem Rechtsgebiet suchen Sie Rat, in welchem Rechtsgebiet werden Sie durch uns kompetent vertreten?
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick und teilen Ihnen auch Ihren jeweiligen Ansprechpartner mit. Über die nebenstehend aufgeführten Rechtsgebiete hinaus informieren wir Sie nachfolgend noch ausführlicher zu einzelnen unserer Schwerpunkte.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick und teilen Ihnen auch Ihren jeweiligen Ansprechpartner mit. Über die nebenstehend aufgeführten Rechtsgebiete hinaus informieren wir Sie nachfolgend noch ausführlicher zu einzelnen unserer Schwerpunkte.
Mietrecht
Bankrecht
Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Versicherungsrecht
Bau- und Architektenrecht
Der im Bau- und Architektenrecht tätige Anwalt berät und vertritt im gesamten Rechtsgebiet des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts einschließlich der zugrundeliegenden Planungsleistungen.
Wir unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten während der Vertragsdurchführung und sichern Ihre Interessen und Rechte. Wir beraten Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen ebenso wie zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche und berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen.
Eng verknüpft mit dem Bau- und Architektenrecht sind die sich im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentümerrecht und Bauträgerrecht ergebenden Rechtsfragen.
Unsere Kompetenz auf diesen Rechtsgebieten kommt Ihnen auch bei der Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge, beispielsweise im Immobilienrecht zugute.
Wir unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten während der Vertragsdurchführung und sichern Ihre Interessen und Rechte. Wir beraten Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen ebenso wie zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche und berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen.
Eng verknüpft mit dem Bau- und Architektenrecht sind die sich im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentümerrecht und Bauträgerrecht ergebenden Rechtsfragen.
Unsere Kompetenz auf diesen Rechtsgebieten kommt Ihnen auch bei der Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge, beispielsweise im Immobilienrecht zugute.
Privates Baurecht
Architekten- und Ingenieurrecht
Bauträgerrecht
Wohnungseigentumsrecht
Vergaberecht
Bau- und Architektenrecht
Der im Bau- und Architektenrecht tätige Anwalt berät und vertritt im gesamten Rechtsgebiet des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts einschließlich der zugrundeliegenden Planungsleistungen.
Wir unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten während der Vertragsdurchführung und sichern Ihre Interessen und Rechte. Wir beraten Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen ebenso wie zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche und berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen.
Eng verknüpft mit dem Bau- und Architektenrecht sind die sich im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentümerrecht und Bauträgerrecht ergebenden Rechtsfragen.
Unsere Kompetenz auf diesen Rechtsgebieten kommt Ihnen auch bei der Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge, beispielsweise im Immobilienrecht zugute.
Wir unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten während der Vertragsdurchführung und sichern Ihre Interessen und Rechte. Wir beraten Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen ebenso wie zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche und berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen.
Eng verknüpft mit dem Bau- und Architektenrecht sind die sich im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentümerrecht und Bauträgerrecht ergebenden Rechtsfragen.
Unsere Kompetenz auf diesen Rechtsgebieten kommt Ihnen auch bei der Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge, beispielsweise im Immobilienrecht zugute.
Privates Baurecht
Architekten- und Ingenieurrecht
Bauträgerrecht
Wohnungseigentumsrecht
Vergaberecht
Medizinrecht
Das Medizinrecht beinhaltet nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Ärzten untereinander, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen des ärztlichen Berufsrechts, insbesondere das ärztliche Zulassungsrechts, das Krankenhausrecht und Abrechnungsrecht.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Krankenhausrecht, wir werden mandatiert bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung, der Geltendmachung vertragsärztlicher Honorare vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung ihrer Gebühren.
Wir sind ausschließlich auf Leistungsbringerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die über unsere Expertise im Medizinrecht hinaus die Verknüpfung zum Gesellschaftsrecht und den notariellen Dienstleistungen schätzen.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Krankenhausrecht, wir werden mandatiert bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung, der Geltendmachung vertragsärztlicher Honorare vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung ihrer Gebühren.
Wir sind ausschließlich auf Leistungsbringerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die über unsere Expertise im Medizinrecht hinaus die Verknüpfung zum Gesellschaftsrecht und den notariellen Dienstleistungen schätzen.
Krankenhausrecht
Vertragsarztrecht
Forderungseinzug vertragsärztlicher Leistungen
Beratung und Vertretung von Krankenausträgern
MVZ-Gründung
Arzthaftungsrecht
Medizinrecht
Das Medizinrecht beinhaltet nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Ärzten untereinander, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen des ärztlichen Berufsrechts, insbesondere das ärztliche Zulassungsrechts, das Krankenhausrecht und Abrechnungsrecht.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Krankenhausrecht, wir werden mandatiert bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung, der Geltendmachung vertragsärztlicher Honorare vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung ihrer Gebühren.
Wir sind ausschließlich auf Leistungsbringerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die über unsere Expertise im Medizinrecht hinaus die Verknüpfung zum Gesellschaftsrecht und den notariellen Dienstleistungen schätzen.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Krankenhausrecht, wir werden mandatiert bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung, der Geltendmachung vertragsärztlicher Honorare vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung ihrer Gebühren.
Wir sind ausschließlich auf Leistungsbringerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die über unsere Expertise im Medizinrecht hinaus die Verknüpfung zum Gesellschaftsrecht und den notariellen Dienstleistungen schätzen.
Krankenhausrecht
Vertragsarztrecht
Forderungseinzug vertragsärztlicher Leistungen
Beratung und Vertretung von Krankenausträgern
MVZ-Gründung
Arzthaftungsrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht beinhaltet die Rechtsvorschriften, die sich auf die Verwaltungstätigkeit in das Verwaltungsverfahren sowie die Organisation der öffentlichen Verwaltung beziehen.
Die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird gerichtlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft, die eine der fünf selbständigen Gerichtsbarkeiten neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ist. Der Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Beamtenrecht. Weitere Gebiete auf dem Verwaltungsrecht, zu denen wir anwaltlich beraten, finden Sie nebenstehend aufgeführt. Darüber hinaus haben wir Ihnen in unserem Infopanel Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen im Schwerpunkt Verwaltungsrecht zusammengefasst. Von unserer Expertise und Erfahrung im Verwaltungsrecht profitieren Sie zugleich im notariellen Bereich, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung städtebaulicher Verträge.
Die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird gerichtlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft, die eine der fünf selbständigen Gerichtsbarkeiten neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ist. Der Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Beamtenrecht. Weitere Gebiete auf dem Verwaltungsrecht, zu denen wir anwaltlich beraten, finden Sie nebenstehend aufgeführt. Darüber hinaus haben wir Ihnen in unserem Infopanel Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen im Schwerpunkt Verwaltungsrecht zusammengefasst. Von unserer Expertise und Erfahrung im Verwaltungsrecht profitieren Sie zugleich im notariellen Bereich, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung städtebaulicher Verträge.
Öffentliches Baurecht
Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht
Gemeindliche Vorkaufsrechte
Städtebauliche Verträge
Erschliessungsrecht
Beamtenrecht
Konkurrentenstreitverfahren
Dienstliche Beurteilungen
Disziplinarverfahren
Sonstige
Natur- und Umweltrecht
Forstrecht
Kommunalabgabenrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht beinhaltet die Rechtsvorschriften, die sich auf die Verwaltungstätigkeit in das Verwaltungsverfahren sowie die Organisation der öffentlichen Verwaltung beziehen.
Die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird gerichtlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft, die eine der fünf selbständigen Gerichtsbarkeiten neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ist. Der Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Beamtenrecht. Weitere Gebiete auf dem Verwaltungsrecht, zu denen wir anwaltlich beraten, finden Sie nebenstehend aufgeführt. Darüber hinaus haben wir Ihnen in unserem Infopanel Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen im Schwerpunkt Verwaltungsrecht zusammengefasst. Von unserer Expertise und Erfahrung im Verwaltungsrecht profitieren Sie zugleich im notariellen Bereich, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung städtebaulicher Verträge.
Die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird gerichtlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft, die eine der fünf selbständigen Gerichtsbarkeiten neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ist. Der Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Beamtenrecht. Weitere Gebiete auf dem Verwaltungsrecht, zu denen wir anwaltlich beraten, finden Sie nebenstehend aufgeführt. Darüber hinaus haben wir Ihnen in unserem Infopanel Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen im Schwerpunkt Verwaltungsrecht zusammengefasst. Von unserer Expertise und Erfahrung im Verwaltungsrecht profitieren Sie zugleich im notariellen Bereich, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung städtebaulicher Verträge.
Öffentliches Baurecht
Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht
Gemeindliche Vorkaufsrechte
Städtebauliche Verträge
Erschliessungsrecht
Beamtenrecht
Konkurrentenstreitverfahren
Dienstliche Beurteilungen
Disziplinarverfahren
Sonstige
Natur- und Umweltrecht
Forstrecht
Kommunalabgabenrecht
Transportrecht
Das Transportrecht gehört als Teilgebiet zum Handelsrecht. Klassische Vertragstypen sind der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag, damit einhergehend aber auch der Lagervertrag und Umzugsvertrag.
Im Güterfrachtverkehr sind viele Speditionen in Kooperationen zusammengeschlossen, die ein gemeinschaftliches Logistiknetzwerk haben. Rechtsform derartiger Kooperationen ist in der Regel die GmbH & Co. KG, so dass neben der transportrechtlichen Beratung unserer Mandanten sogleich auch deren Betreuung auf gesellschaftsrechtlicher Ebene aufgrund der Schnittstelle zu unseren notariellen Dienstleistungen gewährleistet ist.
Transportrecht
Das Transportrecht gehört als Teilgebiet zum Handelsrecht. Klassische Vertragstypen sind der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag, damit einhergehend aber auch der Lagervertrag und Umzugsvertrag.
Im Güterfrachtverkehr sind viele Speditionen in Kooperationen zusammengeschlossen, die ein gemeinschaftliches Logistiknetzwerk haben. Rechtsform derartiger Kooperationen ist in der Regel die GmbH & Co. KG, so dass neben der transportrechtlichen Beratung unserer Mandanten sogleich auch deren Betreuung auf gesellschaftsrechtlicher Ebene aufgrund der Schnittstelle zu unseren notariellen Dienstleistungen gewährleistet ist.
Forderungsmanagement
Neben der klassischen forensischen anwaltlichen Tätigkeit haben wir uns im Inkasso und der Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen unserer Mandanten spezialisiert.
Ebenso wie auch andere gewerblich tätige Inkassounternehmen sind wir in der Lage, Forderungen automatisiert und damit effektiv und kostengünstig im Inkassowege beizutreiben. Profitieren Sie ergänzend hierzu von Beginn an von unserer juristischen Expertise zur Vermeidung von Fehlern, Zeitverlusten und Reduzierung von Kosten. Gerade für unser mittelständisches Klientel bietet die Kombination aus Inkassodienstleistung und Rechtsberatung die Möglichkeit eines effektiven Outsourcing der Mahn- und Inkassovorgänge.
Ebenso wie auch andere gewerblich tätige Inkassounternehmen sind wir in der Lage, Forderungen automatisiert und damit effektiv und kostengünstig im Inkassowege beizutreiben. Profitieren Sie ergänzend hierzu von Beginn an von unserer juristischen Expertise zur Vermeidung von Fehlern, Zeitverlusten und Reduzierung von Kosten. Gerade für unser mittelständisches Klientel bietet die Kombination aus Inkassodienstleistung und Rechtsberatung die Möglichkeit eines effektiven Outsourcing der Mahn- und Inkassovorgänge.
Forderungsmanagement
Neben der klassischen forensischen anwaltlichen Tätigkeit haben wir uns im Inkasso und der Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen unserer Mandanten spezialisiert.
Ebenso wie auch andere gewerblich tätige Inkassounternehmen sind wir in der Lage, Forderungen automatisiert und damit effektiv und kostengünstig im Inkassowege beizutreiben. Profitieren Sie ergänzend hierzu von Beginn an von unserer juristischen Expertise zur Vermeidung von Fehlern, Zeitverlusten und Reduzierung von Kosten. Gerade für unser mittelständisches Klientel bietet die Kombination aus Inkassodienstleistung und Rechtsberatung die Möglichkeit eines effektiven Outsourcing der Mahn- und Inkassovorgänge.
Ebenso wie auch andere gewerblich tätige Inkassounternehmen sind wir in der Lage, Forderungen automatisiert und damit effektiv und kostengünstig im Inkassowege beizutreiben. Profitieren Sie ergänzend hierzu von Beginn an von unserer juristischen Expertise zur Vermeidung von Fehlern, Zeitverlusten und Reduzierung von Kosten. Gerade für unser mittelständisches Klientel bietet die Kombination aus Inkassodienstleistung und Rechtsberatung die Möglichkeit eines effektiven Outsourcing der Mahn- und Inkassovorgänge.