[ RECHTSGEBIETE ]

Auf welchem Rechtsgebiet suchen Sie Rat, in welchem Rechtsgebiet werden Sie durch uns kompetent vertreten?

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen ersten Überblick und teilen Ihnen auch Ihren jeweiligen Ansprechpartner mit. Über die nebenstehend aufgeführten Rechtsgebiete hinaus informieren wir Sie nachfolgend noch ausführlicher zu einzelnen unserer Schwerpunkte.

Bau- und Architektenrecht


Der im Bau- und Architektenrecht tätige Anwalt berät und vertritt im gesamten Rechtsgebiet des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts einschließlich der zugrundeliegenden Planungsleistungen.

Wir unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten während der Vertragsdurchführung und sichern Ihre Interessen und Rechte. Wir beraten Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen ebenso wie zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche und berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen.

Eng verknüpft mit dem Bau- und Architektenrecht sind die sich im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentümerrecht und Bauträgerrecht ergebenden Rechtsfragen.

Unsere Kompetenz auf diesen Rechtsgebieten kommt Ihnen auch bei der Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge, beispielsweise im Immobilienrecht zugute.

Bau- und Architektenrecht


Der im Bau- und Architektenrecht tätige Anwalt berät und vertritt im gesamten Rechtsgebiet des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts einschließlich der zugrundeliegenden Planungsleistungen.

Wir unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten während der Vertragsdurchführung und sichern Ihre Interessen und Rechte. Wir beraten Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen ebenso wie zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Honoraransprüche und berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen.

Eng verknüpft mit dem Bau- und Architektenrecht sind die sich im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentümerrecht und Bauträgerrecht ergebenden Rechtsfragen.

Unsere Kompetenz auf diesen Rechtsgebieten kommt Ihnen auch bei der Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge, beispielsweise im Immobilienrecht zugute.

Medizinrecht


Das Medizinrecht beinhaltet nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Ärzten untereinander, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen des ärztlichen Berufsrechts, insbesondere das ärztliche Zulassungsrechts, das Krankenhausrecht und Abrechnungsrecht.

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Krankenhausrecht, wir werden mandatiert bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung, der Geltendmachung vertragsärztlicher Honorare vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung ihrer Gebühren.

Wir sind ausschließlich auf Leistungsbringerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die über unsere Expertise im Medizinrecht hinaus die Verknüpfung zum Gesellschaftsrecht und den notariellen Dienstleistungen schätzen.

Medizinrecht


Das Medizinrecht beinhaltet nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Ärzten untereinander, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen des ärztlichen Berufsrechts, insbesondere das ärztliche Zulassungsrechts, das Krankenhausrecht und Abrechnungsrecht.

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Krankenhausrecht, wir werden mandatiert bei Abrechnungsstreitigkeiten mit der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung, der Geltendmachung vertragsärztlicher Honorare vertreten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung ihrer Gebühren.

Wir sind ausschließlich auf Leistungsbringerseite tätig. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die über unsere Expertise im Medizinrecht hinaus die Verknüpfung zum Gesellschaftsrecht und den notariellen Dienstleistungen schätzen.

Verwaltungsrecht


Das Verwaltungsrecht beinhaltet die Rechtsvorschriften, die sich auf die Verwaltungstätigkeit in das Verwaltungsverfahren sowie die Organisation der öffentlichen Verwaltung beziehen. Die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird gerichtlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft, die eine der fünf selbständigen Gerichtsbarkeiten neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ist. Der Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Beamtenrecht.

Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit im Verwaltungsrecht bildet das Hochschulzulassungsrecht, insbesondere die Klage auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der durch Zulassungsbeschränkung festgesetzten Kapazitäten. Ein Studienplatz im Studium der Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin) oder Psychologie kann trotz hoher Bewerberzahlen und Verfehlung des NC oftmals mittels einer Studienplatzklage erlangt werden. In solchen vor den Verwaltungsgerichten zu führenden Verfahren werden Studienplätze außerhalb der für das Zulassungsverfahren im Dialogorientierten Serviceverfahren nach Hochschulstart geltenden Bestimmungen erstritten und gerichtlich vergeben (außerkapazitäre Studienplätze). Gerne beraten wir Sie hierzu und vertreten und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Studienplatz.

Weitere Gebiete auf dem Verwaltungsrecht, zu denen wir anwaltlich beraten, finden Sie nebenstehend aufgeführt. Darüber hinaus haben wir Ihnen in unserem Infopanel Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen im Schwerpunkt Verwaltungsrecht zusammengefasst. Von unserer Expertise und Erfahrung im Verwaltungsrecht profitieren Sie zugleich im notariellen Bereich, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung städtebaulicher Verträge.

Verwaltungsrecht


Das Verwaltungsrecht beinhaltet die Rechtsvorschriften, die sich auf die Verwaltungstätigkeit in das Verwaltungsverfahren sowie die Organisation der öffentlichen Verwaltung beziehen. Die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird gerichtlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft, die eine der fünf selbständigen Gerichtsbarkeiten neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit ist. Der Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Beamtenrecht.

Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit im Verwaltungsrecht bildet das Hochschulzulassungsrecht, insbesondere die Klage auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der durch Zulassungsbeschränkung festgesetzten Kapazitäten. Ein Studienplatz im Studium der Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin) oder Psychologie kann trotz hoher Bewerberzahlen und Verfehlung des NC oftmals mittels einer Studienplatzklage erlangt werden. In solchen vor den Verwaltungsgerichten zu führenden Verfahren werden Studienplätze außerhalb der für das Zulassungsverfahren im Dialogorientierten Serviceverfahren nach Hochschulstart geltenden Bestimmungen erstritten und gerichtlich vergeben (außerkapazitäre Studienplätze). Gerne beraten wir Sie hierzu und vertreten und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Studienplatz.

Weitere Gebiete auf dem Verwaltungsrecht, zu denen wir anwaltlich beraten, finden Sie nebenstehend aufgeführt. Darüber hinaus haben wir Ihnen in unserem Infopanel Informationen zu ausgewählten Rechtsfragen im Schwerpunkt Verwaltungsrecht zusammengefasst. Von unserer Expertise und Erfahrung im Verwaltungsrecht profitieren Sie zugleich im notariellen Bereich, beispielsweise bei der Gestaltung und Beurkundung städtebaulicher Verträge.

Transportrecht


Das Transportrecht gehört als Teilgebiet zum Handelsrecht. Klassische Vertragstypen sind der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag, damit einhergehend aber auch der Lagervertrag und Umzugsvertrag. Im Güterfrachtverkehr sind viele Speditionen in Kooperationen zusammengeschlossen, die ein gemeinschaftliches Logistiknetzwerk haben. Rechtsform derartiger Kooperationen ist in der Regel die GmbH & Co. KG, so dass neben der transportrechtlichen Beratung unserer Mandanten sogleich auch deren Betreuung auf gesellschaftsrechtlicher Ebene aufgrund der Schnittstelle zu unseren notariellen Dienstleistungen gewährleistet ist.

Transportrecht


Das Transportrecht gehört als Teilgebiet zum Handelsrecht. Klassische Vertragstypen sind der Frachtvertrag und der Speditionsvertrag, damit einhergehend aber auch der Lagervertrag und Umzugsvertrag. Im Güterfrachtverkehr sind viele Speditionen in Kooperationen zusammengeschlossen, die ein gemeinschaftliches Logistiknetzwerk haben. Rechtsform derartiger Kooperationen ist in der Regel die GmbH & Co. KG, so dass neben der transportrechtlichen Beratung unserer Mandanten sogleich auch deren Betreuung auf gesellschaftsrechtlicher Ebene aufgrund der Schnittstelle zu unseren notariellen Dienstleistungen gewährleistet ist.

Forderungsmanagement


Neben der klassischen forensischen anwaltlichen Tätigkeit haben wir uns im Inkasso und der Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen unserer Mandanten spezialisiert.

Ebenso wie auch andere gewerblich tätige Inkassounternehmen sind wir in der Lage, Forderungen automatisiert und damit effektiv und kostengünstig im Inkassowege beizutreiben. Profitieren Sie ergänzend hierzu von Beginn an von unserer juristischen Expertise zur Vermeidung von Fehlern, Zeitverlusten und Reduzierung von Kosten. Gerade für unser mittelständisches Klientel bietet die Kombination aus Inkassodienstleistung und Rechtsberatung die Möglichkeit eines effektiven Outsourcing der Mahn- und Inkassovorgänge.

Forderungsmanagement


Neben der klassischen forensischen anwaltlichen Tätigkeit haben wir uns im Inkasso und der Durchsetzung und Beitreibung der offenen Forderungen unserer Mandanten spezialisiert.

Ebenso wie auch andere gewerblich tätige Inkassounternehmen sind wir in der Lage, Forderungen automatisiert und damit effektiv und kostengünstig im Inkassowege beizutreiben. Profitieren Sie ergänzend hierzu von Beginn an von unserer juristischen Expertise zur Vermeidung von Fehlern, Zeitverlusten und Reduzierung von Kosten. Gerade für unser mittelständisches Klientel bietet die Kombination aus Inkassodienstleistung und Rechtsberatung die Möglichkeit eines effektiven Outsourcing der Mahn- und Inkassovorgänge.