Notardienste
Das Notariat zählt zum Bereich der staatlichen Rechtspflegeeinrichtung, der Notar ist Träger eines ihm verliehenen öffentlichen Amtes.
Er muss dafür Sorge tragen, dass die Beteiligten sich der juristischen Tragweite ihrer Erklärungen bewusst sind und ihr Wille eindeutig festgehalten wird. Zu den prägenden Berufspflichten des Notars zählen das Gebot der Unparteilichkeit ebenso wie der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit.
Ihre Notare verfügen über eine umfassende Erfahrung und Expertise.
Unterstützt bei der Vorbereitung sowie der Abwicklung der Urkundsvorgänge werden sie von einem Team qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre direkten Ansprechpartner finden Sie hier.
Analog und digital
Zwar bleibt das Papierdokument auch in unserer digitalen Gesellschaft und dem Wunsch nach dem „papierlosen Büro“ das Arbeitsmittel des Notars, aber selbstverständlich verstehen wir uns auch als moderner Dienstleister. Der Spagat zwischen der analogen und digitalen Welt gelingt durch eine den Anforderungen unserer Mandanten entsprechende elektronische Kommunikation. Wir digitalisieren Ihre Urkunde und übermitteln Ihnen diese auf Wunsch verschlüsselt per E-mail oder stellen Ihnen diese mittels elektronischer Akte online zum Abruf zur Verfügung.
Unterstützt bei der Vorbereitung sowie der Abwicklung der Urkundsvorgänge werden sie von einem Team qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre direkten Ansprechpartner finden Sie hier.
Analog und digital
Zwar bleibt das Papierdokument auch in unserer digitalen Gesellschaft und dem Wunsch nach dem „papierlosen Büro“ das Arbeitsmittel des Notars, aber selbstverständlich verstehen wir uns auch als moderner Dienstleister. Der Spagat zwischen der analogen und digitalen Welt gelingt durch eine den Anforderungen unserer Mandanten entsprechende elektronische Kommunikation. Wir digitalisieren Ihre Urkunde und übermitteln Ihnen diese auf Wunsch verschlüsselt per E-mail oder stellen Ihnen diese mittels elektronischer Akte online zum Abruf zur Verfügung.
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
➔ zu den Online- Formularen
Notarielles Online-Verfahren
Zahlreiche notarielle Verfahren im Gesellschaftsrecht sind seit dem 1. August 2022 vollständig online möglich. Weitere Infos finden sie auf unserer Website:
➔ zum Notariellen Online-Verfahren
➔ zur Bundesnotarkammer
Leistungen
Beurkundungen
Der Notar ist zuständig, Beurkundungen vorzunehmen. Beurkunden bedeutet, dass der Notar ein Schriftstück erstellt, welches seine Wahrnehmungen bezeugt. Entweder über den Inhalt der vor ihm abgegebenen Willenserklärungen (Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge) oder in Bezug auf Geschehnisse (Ereignisse) in der Form sog. Tatsachenbeurkundungen (bspw. über den Verlauf von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen oder die Unterzeichnung eines Schriftstücks durch eine bestimmte Person – Unterschriftsbeglaubigung).
Bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden (Übertragung des Grundstückseigentums, Gründunge oder Anteilsübertragungen bei Kapitalgesellschaften, Erbvertrag). Darüber hinaus empfiehlt sich die Beurkundung sowohl aus Beweisgründen als auch der damit einhergehenden umfassenden inhaltlichen Beratung durch den Notar bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten, Errichtung eines Testaments, Gründung und Änderung von Personenhandelsgesellschaften.
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Beglaubigungen
Die Beglaubigung ist ein Unterfall der Beurkundung. Der Notar bescheinigt im Beglaubigungsvermerk, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person stammt (Unterschriftsbeglaubigung) oder die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt (Beglaubigung einer Abschrift).
In der Praxis benötigt werden derartige Beglaubigungen insbesondere im Grundbuchverfahren bund Handelsregisterverfahren. Denn im Grundbuch wird eine Eintragung nur vorgenommen, wenn die zur Eintragung erforderliche Erklärung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist (§ 29 Grundbuchordnung – GBO). Und auch im Registerverfahren ist die Anmeldung zur Eintragung in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Handelsgesetzbuch – HGB).
Registeranmeldungen
Die Anmeldungen zum Handelsregister erfolgen im elektronischen Rechtsverkehr durch den Notar in öffentlich beglaubigter Form (§ 12 HGB). Diese elektronische Anmeldung setzt voraus, dass die Urkunde als Papierdokument in eine elektronische Urkunde umgewandelt wird. Dies geschieht durch Anfertigung einer elektronisch beglaubigten Abschrift mittels spezieller, dem Notar zur Verfügung gestellter Software, die den Rechtsverkehr mit dem Registergericht ermöglicht. Neben die Urkunde tritt ein zweites Zeugnis hinzu, das die inhaltliche Übereinstimmung der elektronischen Datei mit dem Papierdokument bestätigt. Die Dokumente sind ausschließlich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit Hilfe der speziellen Software zum Registergericht einzureichen. Das Dokument ist mit dem Notarattribut mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen.
Entsprechendes gilt für die Anmeldungen zum Genossenschaftsregister ( § 157 Genossenschaftsgesetz – GenG).
Schließlich sind auch die Anmeldungen zum Vereinsregister, wenn auch nicht elektronisch, in öffentlich beglaubigter Form einzureichen ( § 77 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) und Genossenschaftsregister.
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Verwendung von Urkunden im Ausland
Damit deutsche öffentliche Urkunden im Ausland anerkannt werden, ist es in der Regel erforderlich, die Echtheit der Unterschrift des Notars und seine Befugnis zur Ausstellung der Urkunde durch eine übergeordnete Stelle bestätigen zu lassen. Über die Beurkundung hinaus sorgen wir deshalb dafür, dass Ihre Urkunden auch im internationalen Rechtsverkehr verwendet werden können und holen Apostillen ein bzw. sorgen für die notwendige Legalisation und Endbeglaubigung.
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Ihre direkten Ansprechpartner:
Birgit Klein
Leonie Tolle
Lisa-Marie Merck
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Notarielle Schwerpunkte
Gesellschaftsrecht
- Reform des Personengesellschaftsrechts
- Unternehmenskauf
- Umwandlungen
- Geschäftsanteilsübertragungen
- GmbH-Gründungen
- Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsrecht
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Immobilienrecht
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Sonstige